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Smart Metering

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Im Rahmen des Klimaschutzpaktes der Bundesregierung sind seit dem 01.01.2010 intelligente Zähler für Neuanlagen in Neubauten und bei Grundsanierungen verpflichtend. Hintergrund dieser Entwicklung hin zum Smart Metering ist das Energiewirtschaftsgesetz EnWG.

Der Begriff Smart Metering steht für digitales Messen und Darstellen von Energieverbrauch.  Hierbei erfassen digitale Zähler die Verbrauchsdaten von Strom, Gas, Wasser und Wärme. Diese Daten können für die Abrechnung oder das Energiemanagement in Echtzeit abgerufen werden. Intelligente Zähler und variable Tarife werden sukzessive zum Standard in der Energieversorgung in Deutschland.

Warum muss das Messwesen neugestaltet werden?

Rechtlicher Hintergrund sind die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und konkret die neue Messzugangsverordnung (MessZV) vom Oktober 2008, die für mehr Liberalisierung im Messwesen und einen Technologiewandel sorgen soll. Nach Einschätzung der Bundesnetzagentur stehen die Stromnetze in Deutschland in wachsendem Maße vor neuen Herausforderungen – Vielfalt und Dezentralität von Energieproduktion und Verbrauch erforderten Kreativität und Innovation. Die Stabilität und Versorgungssicherheit im Energiemarkt können nur dann weiterhin gewährleistet werden, wenn die Strom- und Gasnetze in der Lage sind, den immer komplexeren Herausforderungen durch die Windenergie, den Handel und die schwankende Nachfrage stand zu halten. Laut der Regulierungsbehörde entspreche hierzulande zudem die herkömmliche Erfassung des Strom- und Gasverbrauchs nicht dem technischen Entwicklungsstand: Sie sei intransparent und vermöge für energieeffizientes Handeln keinen Anreiz zu setzen.

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